Rechtsprechung
   LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21355
LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02 (https://dejure.org/2002,21355)
LG Essen, Entscheidung vom 14.11.2002 - 7 T 304/02 (https://dejure.org/2002,21355)
LG Essen, Entscheidung vom 14. November 2002 - 7 T 304/02 (https://dejure.org/2002,21355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    PartGG § 2; HGB §§ 18; 24
    Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragungsfähigkeit des Firmennamens einer Partnerschaftsgesellschaft; Eintragungsfähigkeit partnerschaftsfremder Personen; Grenzen einer zulässigen Namensfortführung ; Vermeidung einer Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des BGH ( NJW 2002, 1126 = DNotZ 2002, 661 ) an.
  • BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64

    Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines

    Auszug aus LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
    Es ist jedoch anerkannt, dass es keinen Anlass gibt, die Vorschrift des § 24 HGB starr zu handhaben ( BGHZ 44, 117, 120 = DNotZ 1966, 306 ).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
    Dieses habe in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, auch wenn testierende Eheleute, die ihr gemeinsames Kind bindend als Schlusserben eines Berliner Testamentes einsetzen, eine Ersatzerbfolge nicht bedacht haben, erstrecke sich bei Wegfall des eingesetzten Schlusserben vor dem Tod des überlebenden Ehegatten die Bindungswirkung aus § 2270 Abs. 2 BGB auf die gemäß § 2069 BGB als Ersatzerben berufenden Abkömmlinge (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 ff.) Sodann zitiert der BGH die Gegenansicht aus der Literatur, wonach nach § 2270 Abs. 2 BGB tatbestandlich voraussetze, dass eine Verfügung zu Gunsten einer Verwandten oder sonst nahe stehenden Person getroffen sei; nur soweit sich dies aus dem Text des Testamentes oder seiner Auslegung ergebe, komme Wechselbezüglichkeit in Betracht; auf den Fall des § 2069 BGB beziehe sich die Regel des § 2270 Abs. 2 BGB jedoch nicht.
  • OLG Hamm, 05.10.2016 - 27 W 107/16

    Fortführung des Namens einer Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern und

    Das Landgericht Essen (RNotZ 2003, 267) schließlich hatte - anders als hier - darüber zu entscheiden, ob eine Partnerschaftsgesellschaft im Falle des Ausscheidens zweier Gesellschafter den Namen nur eines Ausgeschiedenen weiterhin als Bestandteil des Namens der Partnerschaft verwenden durfte.
  • OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17

    Beibehaltung des Namens eines ausgeschiedenen Gründungspartners einer

    Es liege eine der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 7. November 2002 - 7 T 304/02 - vergleichbare Fallgestaltung vor, in der die Fortführung des Restnamens für zulässig erklärt worden sei, obwohl einer der ausscheidenden Partner mit der Firmenfortführung nicht einverstanden gewesen sei (Bl. 119 f. d.A.).

    Die Beschwerdeführerin beruft sich in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf die Entscheidung des Landgerichts Essen vom 7. November 2002 - 7 T 304/02 -, weil dieser eine Fallkonstellation zugrunde lag, die mit der vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar ist, weil dort keine Namensänderung zur Eintragung angemeldet worden ist, sondern es um die Zulässigkeit der Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft ging, der einer von zwei gleichzeitig ausgeschiedenen Partner widersprochen hatte.

  • OLG Hamm, 25.07.2017 - 27 W 79/17

    Zulässigkeit der Führung des Namens eines ausgeschiedenen Partners in dem Namen

    Insoweit weicht der Sachverhalt erheblich von der von den Beteiligten zitierten Entscheidung des Landgerichts Essen - 7 T 304/02 - vom 14.11.2002 ab.
  • AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01

    Zur Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

    4. Handels-/Gesellschaftsrecht - Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft (LG Essen, Beschluss vom 14.11.2002 - 7 T 304/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Görgens, Jüchen - s. a. Kurzbeitrag Hartmann - in diesem Heft, S. 250) PartGG § 2 HGB §§ 18; 24 Scheiden mehrere Partner aus der Partnerschaft aus und ist nur einer mit der Fortführung seines Namens einverstanden, so ist dennoch keine Neubildung des Part.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht